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Für die Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff “Verkäufer” bei jedem Verkauf auf das zur AGC Glass Europe Gruppe1 gehörende Unternehmen, das dem Käufer die Auftragsbestätigung und die Rechnung für die bestellten Produkte oder die angeforderten Dienstleistungen zukommen lässt, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Verkäufer dem Käufer auf dessen Wunsch hin von Zeit zu Zeit technischen Rat erteilen kann und dass die logistischen und administrativen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung jeder Bestellung von dem entsprechenden Kundenbetreuungszentrum der AGC Glass Europe Gruppe im Namen des Verkäufers ausgeführt werden können.
Alle Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Kaufverträge, Dienstleistungen und, soweit relevant, alle Preisangebote und Offerten unterliegen diesen allgemeinen Bedingungen. Keine Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers durch den Käufer kann ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Verkäufers als vertraglich gültig angesehen werden.
Sofern der Verkäufer die allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat, sind diese Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Begriffe “EXW” und “DAP” sind gemäß den von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterms® 2020 definiert. Alle anderen Begriffe werden gemäß dem anwendbaren Recht ausgelegt, wie in Klausel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Kataloge und/oder Preislisten, die von einem zur AGC Glass Europe Gruppe gehörenden Unternehmen verschickt werden, dienen ausschließlich der Information und stellen kein Angebot dar, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Käufers bzw. der vom Käufer gewünschten Dienstleistung durch den Verkäufer oder durch die Ausführung der Bestellung bzw. der Dienstleistung durch den Verkäufer zustande. Die Parteien vereinbaren, dass die oben genannte Annahme durch den Verkäufer dem Käufer auf elektronischem Wege wirksam mitgeteilt werden kann.
Eine Verhandlung über die allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, bevor der Verkäufer die Bestellung des Käufers annimmt, und kann zu einer Änderung des Preises führen, der dem Käufer zuvor mitgeteilt wurde.
Jede Änderung oder Stornierung einer vom Käufer aufgegebenen Bestellung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie vor dem in den nachstehenden Unterabsätzen (i) oder (ii) definierten Ereignis beim zuständigen Kundenbetreuungszentrum, das für den Verkäufer tätig ist und sich um die Bestellung kümmert, eingegangen ist, ohne dass die Annahme dieser Änderung (einschließlich und ohne Einschränkung der Verlängerung der Lieferfrist) oder Stornierung durch den Verkäufer garantiert wird: (i) im Falle einer Änderung oder Stornierung einer Bestellung des Käufers in Bezug auf verarbeitete Produkte oder in Bezug auf unverarbeitete Produkte in Nicht- Standardmaßen wird der Antrag des Käufers nur dann berücksichtigt, wenn er innerhalb von 5 Werktagen nach der Bestellung beim zuständigen Kundenbetreuungszentrum eingegangen ist; (ii) im Falle einer Änderung oder Stornierung einer Bestellung des Käufers in Bezug auf unverarbeitete Produkte in Standardmaßen wird der Antrag des Käufers nur dann berücksichtigt, wenn er beim zuständigen Kundenbetreuungszentrum vor 12:00 Uhr Ortszeit des Kundenbetreuungszentrums am Tag, bevor die Produkte das Gelände des Verkäufers verlassen sollen, eingegangen ist.
(1) Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet die AGC Glass Europe-Gruppe (1) AGC Glass Europe SA/NV (mit Sitz in 4, Avenue Jean Monnet, B-1348 Louvain-La-Neuve, Belgien, eingetragen im Register der juristischen Personen (Nivelles) unter der Nr. 0413.638.187) und (2) jedes (direkt oder indirekt) “kontrollierte Unternehmen” im Sinne von Artikel 2.1(f) der Europäischen Richtlinie 2004/109/EG, d.h. jedes Unternehmen, (i) in dem AGC Glass Europe SA/NV die Mehrheit der Stimmrechte besitzt; oder (ii) in dem AGC Glass Europe SA/NV das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu ernennen oder abzuberufen und gleichzeitig Aktionär oder Mitglied des betreffenden Unternehmens ist; oder (iii) bei dem AGC Glass Europe SA/NV Aktionär oder Gesellschafter ist und aufgrund einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern des betreffenden Unternehmens geschlossenen Vereinbarung allein die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre bzw. Gesellschafter kontrolliert; oder (iv) über das AGC Glass Europe SA/NV einen beherrschenden Einfluss oder eine Kontrolle ausüben kann oder tatsächlich ausübt.
Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat, werden die Produkte “geliefert benannter Bestimmungsort” verkauft, der in der Auftragsbestätigung genannt ist (Incoterms® 2020 “DAP”).
Alle angegebenen Liefertermine oder -fristen dienen nur als Anhaltspunkt und stellen keine vertragliche Verpflichtung dar, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferfrist berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schäden, es sei denn, die Nichteinhaltung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt kann der Verkäufer nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers die Lieferungen unverzüglich und ohne jegliche Entschädigung für den Käufer aussetzen, auch wenn zunächst eine voraussichtliche Lieferzeit vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurde. Die Lieferfrist kann verlängert werden, wenn und solange der Käufer mit der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist.
Bei Ankunft der Produkte am Lieferort stellt der Käufer zum angegebenen Lieferzeitpunkt (den der Verkäufer dem Käufer mit angemessener Frist mitgeteilt hat) Entlademöglichkeiten zur Verfügung und entlädt die Produkte unverzüglich. Jegliche Unterstützung des Verkäufers oder seines Subunternehmers bei der Entladung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Nimmt der Käufer die Produkte nicht unverzüglich ab, hat der Verkäufer das Recht, alle daraus resultierenden Kosten und Ausgaben geltend zu machen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu stornieren oder die Produkte bei einem Dritten seiner Wahl zu hinterlegen. Im Falle einer Lieferung EXW erfolgt jede Unterstützung des Verkäufers oder seines Subunternehmers bei der Verladung ausschließlich auf Risiko des Käufers. Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Produktmenge liefert, die um bis zu 5 Prozent geringer ist als die vom Käufer bestellte Menge, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte aufgrund der Fehlmenge zurückzuweisen. Der Verkäufer wird die fehlenden Mengen so schnell wie möglich nach der schriftlichen Mitteilung des Käufers über die Fehlmenge liefern.
Ab der Lieferung der Produkte haftet der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Normen für Umweltschutz, Verpackung und Verpackungsmaterial.
Wenn Paletten und Gestelle Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie gemäß der Abholanweisung des Verkäufers an diesen zurückgegeben werden. Eine Wiederverwendung solcher Geräte durch den Käufer ist nicht gestattet und erfolgt daher auf dessen eigenes Risiko.
Die Genehmigung und/oder der Empfang der Produkte gilt als bedingungslos, wenn innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung keine schriftliche Reklamation beim Verkäufer eingeht und diese innerhalb von fünf Werktagen nach dem Lieferdatum per Einschreiben bestätigt wird. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung per Einschreiben an den Sitz des Verkäufers gemeldet werden. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels 5 oder die Bestimmungen zu offensichtlichen/versteckten Mängeln verliert der Käufer sein Recht auf Reklamation des betreffenden Mangels.
Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass die Produkte den entsprechenden Produkt- und Industrienormen entsprechen, die vom Europäischen Komitee für Normung genehmigt oder festgelegt wurden.
Alle Bedingungen und Garantien, die nicht ausdrücklich in diesen allgemeinen Bedingungen und in den besonderen Verkaufsbedingungen des Verkäufers (der “Vertrag”) oder in einer besonderen schriftlichen Garantie des Verkäufers enthalten sind, oder die anderweitig ausdrücklich und schriftlich vom Verkäufer vereinbart wurden, sind ausgeschlossen.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Eigenschaften und die Aufmachung seiner Produkte zu ändern und die Herstellung eines Produkts jederzeit einzustellen.
Produktmuster werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellen keine Verpflichtung seitens des Verkäufers dar, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Die optischen, dimensionalen oder anderen physikalischen Eigenschaften und die Farbe der Produkte unterliegen den Herstellungsspezifikationen, Toleranzen und/oder Normen des Verkäufers, deren Einzelheiten auf Anfrage erhältlich sind. Die Farbe der Produkte kann von einer Produktionskampagne zur anderen variieren und abweichen. Die Farbe der Produkte muss vom Käufer unter freiem Himmel und vor der Installation überprüft werden.
Jegliche Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter die Produkte in irgendeiner Weise bearbeitet, einsetzt, benutzt, behandelt, zerschneidet oder verändert, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel, die vor den oben genannten Ereignissen nicht entdeckt werden konnten.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Verwendung, die Lagerung, der Transport, die Handhabung, der Zuschnitt oder die Veränderung der Produkte in jeder Hinsicht korrekt durchgeführt wird, so wie es in der aktuellen technischen Literatur des Verkäufers zu den Produkten, den anerkannten Industrienormen und den Regeln des “Standes der Technik” festgelegt ist oder darauf verwiesen wird. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die neueste Ausgabe der Produktbeschreibung sowie die Stellungnahme des Verkäufers anzufordern, wenn er beabsichtigt, das Produkt auf eine andere Weise zu verwenden als vom Verkäufer empfohlen. Da die Nutzungsdauer eines Produkts in hohem Maße von den Nutzungsbedingungen und der Wartung der Unterlage(n) abhängt, auf der/denen das Produkt platziert wird, garantiert der Verkäufer nicht die in der technischen Literatur angegebene Nutzungsdauer, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes festgelegt. Der Käufer ist dafür verantwortlich, Drittnutzer oder Händler über die Nutzungs- und Einsatzbedingungen der Produkte zu informieren und ihnen die Literatur und die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Verkäufer haftet nicht für versteckte oder offensichtliche Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Empfehlungen und Richtlinien in der aktuellen technischen Literatur des Verkäufers zu den Produkten, die anerkannten Industriestandards und die Regeln des “Stands der Technik” nicht beachtet wurden.
Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer über diese anerkannten Industriestandards sowie über alle Empfehlungen und Richtlinien des Verkäufers informiert ist und diese an seine eigenen Kunden weitergegeben hat.
Außer im Falle von Tod oder Körperverletzung, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers in jedem Fall auf die Lieferung von Ersatzglasprodukten ohne weitere Entschädigung, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes vereinbart oder garantiert oder der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers zurückzuführen. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für andere direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden (sei es für entgangenen Gewinn oder anderweitig), die sich aus der Lieferung der Produkte oder deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Käufer ergeben.
Auf Anfrage des Käufers wird sich der Verkäufer nach besten Kräften bemühen, dem Käufer eine spezifische Beratung zukommen zu lassen. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet der Verkäufer nicht für Kosten und/oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Inhalt einer solchen Beratung ergeben, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers zurückzuführen.
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen und bedingungslosen Zahlung des Preises und der Nebenkosten das ausschließliche und unveräußerliche Eigentum des Verkäufers.
Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Produkte auf Kosten des Käufers zurückzuholen, unabhängig davon, in wessen Besitz sie sich befinden. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung muss der Käufer dafür sorgen, dass die Produkte bis zur vollständigen und bedingungslosen Zahlung des Preises leicht identifizierbar bleiben. Der Käufer trägt alle Risiken, einschließlich und ohne Einschränkung im Falle eines vollständigen oder teilweisen Verlusts oder einer Verschlechterung der Produkte. Der Käufer darf das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen, bedingungslosen Zahlung des Preises nicht an Dritte übertragen.
Wenn die Gültigkeit dieser Eigentumsvorbehaltsklausel von Rechtsformen im Land des Käufers oder von besonderen Vorbedingungen abhängt, wird der Käufer den Verkäufer davon in Kenntnis setzen und diese Bedingungen erfüllen.
[Gilt nur für Italien: Gemäß Artikel 11 Nr. 3 des Gesetzesdekrets 231/2002 über den Eigentumsvorbehalt wird der Eigentumsvorbehalt auf jeder Rechnung für jede einzelne Lieferung ausdrücklich erwähnt, um die Durchsetzbarkeit gegenüber Dritten zu gewährleisten].
Die Preise verstehen sich ohne Abgaben oder Steuern jeglicher Art. Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, sind die Rechnungen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf ein vom Verkäufer angegebenes Konto zu zahlen, wobei alle Zölle, Steuern und Bank- oder Währungsumtauschkosten jeglicher Art zu Lasten des Käufers gehen. Im Falle der Nutzung des SEPA- Lastschriftverfahrens B2B vereinbaren Käufer und Verkäufer eine Vorankündigung von mindestens einem Tag.
Im Falle von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2020 “EXW”) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierten Exporten), auf die auf Verlangen des Käufers keine lokale Mehrwertsteuer erhoben wurde, wird der Käufer dem Verkäufer auf erstes Anfordern alle Belege vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Produkte außerhalb des Mitgliedstaates geliefert wurden, in dem die Produkte verladen wurden (oder außerhalb der Europäischen Union). Wenn der Käufer diesen Nachweis nicht erbringt, werden alle von den Steuerbehörden erhobenen Mehrwertsteuerstrafen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den fälligen lokalen Mehrwertsteuerbetrag, Geldstrafen und Verzugszinsen) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Rechnungen und Gutschriften bzw. Lastschriften werden in Papierform ausgestellt, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich den Erhalt elektronischer Rechnungen und Gutschriften bzw. Lastschriften akzeptiert. Der Verkäufer kann die Zahlung durch akzeptierte Wechsel verlangen, wobei alle Inkassokosten zu Lasten des Käufers gehen. Skonti werden erst nach vollständiger Begleichung einer überfälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Zinsen gewährt.
Unbeschadet aller anderen Rechte des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, eine weitere Entschädigung für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu fordern, schuldet der Käufer sofort und ohne vorherige Ankündigung, sofern eine Zahlung nicht bei Fälligkeit beglichen wurde, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von i) dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zum Zeitpunkt der Fälligkeit zuzüglich 8 Prozentpunkten. Bei verspäteter Zahlung hat der Verkäufer automatisch Anspruch auf Verzugszinsen wie oben beschrieben und zudem auf mindestens 40 € Aufwandsentschädigung.
Das Fälligkeitsdatum wird immer ab dem Rechnungsdatum berechnet. Darüber hinaus erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer im Falle einer nicht beglichenen Zahlung den Verkauf und/oder eine laufende Bestellung (einschließlich bestätigter Bestellungen) aussetzen oder stornieren kann, wobei eine solche Aussetzung oder Stornierung keinen Anspruch des Käufers auf Entschädigung oder Schadenersatz begründet und den Anspruch des Verkäufers auf Entschädigung oder Schadenersatz infolge einer solchen Aussetzung oder Stornierung unberührt lässt. Wird eine einzelne Rechnung für eine Lieferung nicht rechtzeitig, auch nicht teilweise, bezahlt, werden alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer in welcher Eigenschaft auch immer schuldet, sofort und automatisch fällig.
Im Falle einer nicht beglichenen Zahlung oder eines anderen Ereignisses, das die Zahlung gefährden könnte, hat der Verkäufer das Recht, der Kreditversicherung des Verkäufers die Daten des Käufers mitzuteilen und einen Ausgleich (Verrechnung) zwischen dem Betrag, den der Verkäufer dem Käufer schuldet, und dem Betrag, den der Käufer dem Verkäufer schuldet, gleich welcher Herkunft, vorzunehmen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers abzulehnen, wenn sich der Käufer in einer schwachen finanziellen Lage befindet, nach Einstufung durch die Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers oder, auch bei Zahlung per Vorkasse, wenn der Käufer zuvor fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder keinen vollständigen Schuldenausgleich (zur Deckung des Hauptbetrags, der Verzugszinsen) geleistet hat oder wenn zu erwarten ist, dass er einem Ausfall- oder Konkursrisiko ausgesetzt ist.
Unbeschadet aller Rechte, die bereits entstanden sind oder noch entstehen werden, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen:
(i) Vorauszahlung für alle früheren, laufenden und/oder weiteren Lieferungen von laufenden Aufträgen und für alle neuen Aufträge verlangen, oder (ii) verlangen, dass ausreichende Sicherheiten gestellt werden, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers zu gewährleisten, und/oder (iii) die Ausführung aussetzen oder (iv) den Vertrag und/oder andere Verträge ohne vorherige förmliche Mitteilung ganz oder teilweise kündigen:
Wenn die Erfüllung eines Vertrages oder einer Verpflichtung aus diesem Vertrag durch höhere Gewalt verhindert wird, ist der Verkäufer bzw. der Käufer entschuldigt, vorausgesetzt, dass die betroffene Partei angemessene Anstrengungen unternimmt, um ihre Unfähigkeit zur Erfüllung so schnell wie möglich zu überwinden oder zu beheben, und dass sie die Erfüllung unverzüglich veranlasst, sobald die Ursache beseitigt ist.
Unter höherer Gewalt ist jedes Ereignis oder jeder Umstand zu verstehen, das bzw. der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist: [a] dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und [b] dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und [c] dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht vermieden oder überwunden werden konnten. Höhere Gewalt umfasst, ohne Einschränkung des Vorgenannten Streiks (einschließlich Streiks von Zulieferern oder Subunternehmern), sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Unfälle, Embargo, Nichtbeschaffung von Materialien aus den üblichen Bezugsquellen (es sei denn, dies ist auf Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen), Ausfall der Produktionsanlagen (es sei denn, dies ist auf mangelnde Wartung zurückzuführen), Krieg oder Bürgerkrieg, innere Unruhen, Aufruhr, Maßnahmen der militärischen, oder Zivilbehörden, Erdbeben, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Epidemien, Pandemien, Überschwemmungen, neue Gesetze oder Verordnungen, Stromausfälle, Explosionen, bestimmte Arbeitsunterbrechungen und Aussperrungen, Maschinenausfälle oder Verzögerungen bei der Bereitstellung von Teilen, Waren oder Dienstleistungen, die bei Dritten bestellt wurden und die für die Lieferung der bestellten Produkte und Dienstleistungen erforderlich sind.
Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder den betroffenen Auftrag durch eine schriftliche Erklärung zu stornieren.
Der Käufer verpflichtet sich, das Bestehen, den Inhalt und die Bedingungen der mit dem Verkäufer bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Kaufverträge nicht an Dritte (mit Ausnahme seiner eigenen Handelsvertreter und/oder Agenten) weiterzugeben und die erhaltenen Informationen und Daten ausschließlich zum Zwecke des Vertragsabschlusses zu verwenden, es sei denn, er hat die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers zur Verwendung dieser Informationen oder Daten für bestimmte andere Zwecke erhalten.
Die vorgenannte Verpflichtung bezieht sich auf alle wissenschaftlichen und technischen Informationen im Zusammenhang mit den Produkten, die unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verkauft werden, sowie auf die kommerziellen und finanziellen Informationen, unabhängig davon, in welcher Form diese Informationen bereitgestellt werden.
Nur Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich zugänglich sind, sind von dieser Geheimhaltungspflicht ausgenommen. Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für alle Verstöße seinerseits und/oder seitens seiner Handelsvertreter oder Agenten gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen und andere in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmungen.
Die Parteien erfüllen ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (d.h. der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (“Datenschutz-Grundverordnung” oder “DSGVO”) und allen entsprechenden oder gleichwertigen nationalen Gesetzen oder Verordnungen, allen gerichtlichen oder administrativen Auslegungen der oben genannten Bestimmungen, allen Leitlinien, Richtlinien, Verhaltenskodizes, genehmigten Verhaltenskodizes oder genehmigten Zertifizierungsmechanismen, die von einer Regulierungsbehörde herausgegeben werden). Die Parteien erkennen ferner an, dass sie in Bezug auf die Datenverarbeitung, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist, jeweils als für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze handeln und als solche jeweils für ihre Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen dieses Vertrags verantwortlich sind. Für den Fall, dass eine der Dienstleistungen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer im Namen und auf Anweisung des Käufers beinhaltet, handelt der Verkäufer als Datenverarbeiter und der Käufer als für die Verarbeitung Verantwortlicher und es wird ein Datenverarbeitungsvertrag in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen abgeschlossen.
Der Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem sich der Sitz des Verkäufers befindet. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) ist weder auf diese allgemeinen Verkaufsbedingungen noch auf die auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossenen Kaufverträge anwendbar. Im Falle eines Rechtsstreits, außer in dringenden Fällen, bemühen sich der Käufer und der Verkäufer um eine gütliche Lösung, bevor sie ihre Differenzen dem Gericht vorlegen.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften ist das Gericht des Gerichtsbezirks, in dem sich der Sitz des Verkäufers befindet, allein zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten, es sei denn, der Käufer hat seinen Sitz in einem anderen Land als dem des Verkäufers.
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder nicht anwendbar erklärt werden, so gilt diese Bestimmung, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, mit der Streichung oder Änderung, die erforderlich ist, damit die Bestimmung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und dem wirtschaftlichen Willen der Parteien entspricht, und alle anderen Klauseln bleiben dennoch anwendbar, gültig und durchsetzbar.
Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat, kann der Verkäufer jeden Vertrag oder jede Bestellung an ein anderes Unternehmen der AGC Glass Europe-Gruppe abtreten oder die Herstellung und/oder Lieferung der Produkte an einen Dritten untervergeben.